Videoüberwachung in der Bahnhofsunterführung: Stadtratsbeschluss und Wirklichkeit

Im Juni 2009 wurde hier darauf hingewiesen dass das Videoüberwachungssystem in der Traunsteiner Bahnhofsunterführung ohne Stadtratsbeschluss installiert woden sei. Dies ist nicht ganz richtig (aber auch nicht ganz falsch). Der genaue und vollständige Wortlaut des Stadtratsbeschlusses zur Videoüberwachung in der Bahnhofsunterführung lautet:
“Das im Parktunnel eingebaute Überwachungssystem soll auf die beiden Aufzüge bei der Bahnhofsunterführung erweitert werden”.


Daraus geht hervor dass der Traunsteiner Stadrat nur den Einbau von genau zwei Kameras in oder unmittelbar bei den neu gebauten Aufzügen genehmigt hat. Von dem 3-D Überwachungssystem im westlichen Tunnelteil (siehe Bericht vom Juni 2009) und von den beiden Kameras ausserhalb des Tunnels mit denen die Güterhallenstraße überwacht wird ist im Stadtratsbeschluss nirgends die Rede.

Videokamera Bahnhof Traunstein Westausgang
Kamera zur Überwachung der Güterhallenstraße beim Westausgang der Bahnhofsunterführung                               

Eine Bauaufsicht und Kostenüberwachung durch die Stadtverwaltung scheint offensichtlich nicht stattgefunden zu haben - Die Installation von 7 Kameras (die teilweise ausserhalb der Unterführung montiert wurden) anstatt wie im Stadtratsbeschluss genehmigten 2 Kameras dürfte erheblich höhere Kosten verursacht haben. Die Traunsteiner Stadtverwaltung verfügt offensichtlich über sehr viel Interpretationsfreiraum bei der Umsetzung von Stadtratsbeschlüssen. Auffallend ist hierbei auch dass im Aufzug Richtung Stadteinwärts (Ostseite, Bahnsteig 2 nach Salzburg) keine Kamera installiert wurde, im Aufzug Richtung Anette-Kolb-Gymnasium hingegen schon:

Videokamera Traunstein Bahnhofsunterführung Aufzug West
Überwachungskamera im Aufzug beim Westausgang der Bahnhofsunterführung.   

Auch über die weiteren Fragestellungen bezüglich Datenschutz scheint man sich bisher weder im Stadtrat noch bei der Stadtverwaltung Gedanken gemacht zu haben:

  • Wer ist bei der Stadt zuständig für den Datenschutz? (Herr Hogger von der Abteilung Tiefbau/Straßenbau wohl eher nicht)
  • Wer hat Zugriff auf die von den Überwachungskameras erzeugten Daten? Hat auch die Polizei Zugriff? Haben externe Dienstleister Zugriff?
  • In welchen Abständen werden die Daten gelöscht? Werden auch Backupdaten erzeugt, wo werden diese gespeichert und wann werden diese gelöscht?
  • Werden die erfassten Bilddaten mit bereits bestehenden Daten aus anderen Datenbeständen abgeglichen?
  • Werden die von den Überwachungskameras erzeugten Bilddaten von KI-Programmen (KI = künstliche Intelligenz) analysiert? Stichwort Erfassung des Gemütszustandes.
  • Weshalb wurden im Bereich des Westausganges gleich 2 Kameras für 3D Aufnahmen installiert? Was wird mit den erzeugten 3D-Kopfaufnahmen bezweckt?
  • Befindet sich in der Bahnhofsunterführung eine RFID (Radio Frequency Identification) Leseeinrichtung?
  • Weshalb wird nirgendwo mit Schildern darauf hingewiesen wer der Betreiber der Überwachungsanlage ist?
Die Installation der Videoüberwachungsanlage in der Traunsteiner Bahnhofsunterführung scheint auch die Deutsche Bahn bewogen zu haben in ihrem Bereich für noch mehr Überwachung sorgen zu wollen, mittlerweile wurde am Gleis 3 (nach München) eine Kamera installiert die direkt den Aufgang aus der Bahnhofsunterführung überwacht.

Videokamera Traunstein Bahnhof Gleis 3 und 5
Oben in der Mitte: Kamera der Deutschen Bahn zur Überwachung des Aufgangs von der Bahnhofsunterführung zum Bahnsteig 3 Richtung München. 

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